Kontakt-Adresse

Hosang Consulting
Simeon Hosang
Stafflerstrasse 22A

5626 Hermetschwil-Staffeln

Schweiz

E-Mail:
info@hosang.info

Vertretungsberechtigte Person(en)
Simeon Hosang

Handelsregister-Eintrag

Eingetragener Firmenname: Hosang Consulting

Handelsregister Nr: CHE-348.234.236

Mehrwertsteuer-Nummer
CHE-348.234.236 MwSt

Haftungsausschluss

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Urheberrechte

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HOSANG CONSULTING (V4.81)

 

  1. VERTRAGSGRUNDLAGE DER LEISTUNGEN VON HOSANG CONSULTING

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche – auch zukünftige – Verträge des Vertragspartners (Kunde) mit der Hosang Consulting (nachfolgend „Hosang Consulting“). Die AGB gelten auch dann, wenn Hosang Consulting in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistung erbringt.

1.2 Kunde erkennt die Geltung dieser AGB durch seine Einwilligung, z.B. mit seiner Registrierung oder Bestätigung auf der Hosang Consulting-Webseite an. Für nicht über die Webseite erteilte Einwilligung gilt die Einbeziehung für Lieferungen und Leistungen, wenn Hosang Consulting im Rahmen von Angeboten oder Lieferbestätigungen auf die Geltung seiner AGB hingewiesen hat.

1.3 Die Vereinbarung von AGB des Kunden wird ausgeschlossen. Etwaige abweichende Regelungen des Kunden werden auch nicht dadurch vereinbart, dass der Kunde seine Bestellung unter Einbeziehung seiner Kunden-AGB oder vom Hosang Consulting-Angebot und Hosang Consulting-AGB widersprechende Regelungen tätigt.

1.4 Die den Hosang Consulting-AGB entgegenstehenden individuelle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Für den Fall, dass individuelle abweichende Vereinbarungen durch übereinstimmende und beiderseitige Willenserklärungen getroffen werden, gehen diese den Hosang Consulting-AGB vor.

1.5 Die Leistungen werden ausschließlich für Kaufleute, Unternehmer, Gewerbetreibende und juristische Person (auch solche des öffentlichen Rechts) erbracht.

1.6 An Verbraucher oder minderjährige Personen richten sich die Leistungen, Angebote oder Willenserklärungen der Hosang Consulting nicht. Sollte die andere Partei minderjährig oder ein Verbraucher sein, so hat sie dieses gegenüber Hosang Consulting unverzüglich anzuzeigen.

  1. ANGEBOT UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

2.1 Angebote von Hosang Consulting sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Hosang Consulting oder konkludent durch ihre Leistung zustande.

2.2 An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich Hosang Consulting seine Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit schriftlichen Einwilligung der Hosang Consulting an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob Hosang Consulting diese als vertraulich gekennzeichnet hat, gelten diese als Geschäftsgeheimnis.

  1. LIEFERTERMINE

3.1 Liefertermine und -fristen ergeben sich ausschließlich aus der Auftragsbestätigung der Hosang Consulting oder einem von Hosang Consulting gegengezeichneten schriftlichen Vertrag. Sie sind unverbindlich, sofern Hosang Consulting sie nicht schriftlich als bindend bestätigt hat.

3.2 Für die Einhaltung der Liefertermine und für den Gefahrübergang ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem Hosang Consulting den Vertragsgegenstand dem Transporteur übergibt, für Software gilt der Zeitpunkt, in dem die Software im Internet abrufbar bereitgehalten und der Kunde hierüber informiert wird.

3.3 In Übereinstimmung mit Ziffer 9 verlängern sich Liefertermine um den Zeitraum, in dem Hosang Consulting durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder sonstige von Hosang Consulting nicht zu vertretende Störungen) daran gehindert ist, die Leistungen zu erbringen, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung.

3.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit die gelieferten Teile isoliert nutzbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

  1. ERFÜLLUNGSORT, GEFAHRÜBERGANG

4.1 Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Hosang Consulting in Hermetschwil-Staffeln.

4.2 Im Falle einer Versendung geht die Gefahr für die Sache mit deren Übergabe durch Hosang Consulting an die Transportpersonen auf den Kunden über.

4.3 Besondere Anweisungen über die Art der Versendung bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Vereinbarung.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT

5.1 Hosang Consulting behält sich das Eigentum an einem gelieferten Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung desselben vor (Vorbehaltsware).

5.2 Bei Vertragsverletzungen des Kunden, einschließlich Zahlungsverzug, ist Hosang Consulting berechtigt, die Vorbehaltsware in seinen Besitz zurückzuverlangen.

5.3 Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.

5.4 Kunde darf über die Vorbehaltsware nur mit Zustimmung der Hosang Consulting verfügen. Im Falle der Zustimmung der Hosang Consulting zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt Kunde jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an Hosang Consulting ab.

5.5 Unbesehen der Befugnis von Hosang Consulting, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Hosang Consulting, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzoder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.

5.6 Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Kunde bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Hosang Consulting hinzuweisen. Hosang Consulting ist im Falle eines Gläubigerzugriffs, wie gerichtliche Vollstreckung oder Pfändung unverzüglich vom Kunden zu informieren.

  1. HAUSRECHT DES KUNDEN UND BESITZVERSCHAFFUNGSRECHT VON HOSANG CONSULTING

6.1 Im Falle des Zahlungsverzuges von mehr als 2 Wochen darf Hosang Consulting den Kauf-, Leih- oder Mietgegenstand auch gegen den Willen des Kunden eigenmächtig zurückholen.

 6.2 Das Hausrecht und Besitzrecht des Kunden tritt insoweit hinter das Eigentumsund Besitzverschaffungsrecht von Hosang Consulting zurück.

6.3 Die mit der Besitzverschaffung der Vorbehaltsware verbundenen Kosten und Schäden sind vom Kunden zu tragen.

  1. HÖHERE GEWALT

7.1 Ereignisse höherer Gewalt, die einer Partei eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

7.2 Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Parteien, Arbeitskämpfe in dritten Betrieben, Lieferverzögerungen bei Vorlieferanten und ähnliche Umstände, von denen die Parteien mittelbar oder unmittelbar betroffen sind, gleich.

7.3 Ist aufgrund der Art der Behinderung nicht zu erwarten, dass die Leistung innerhalb zumutbarer Zeit erbracht wird, ist jede Partei berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurückzutreten.

  1. LEISTUNGSVERPFLICHTUNGEN

 8.1 Hosang Consulting-Leistung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

8.2 Bei Annahmeverzug oder sonstiger Verletzung von Mitwirkungspflichten seitens des Kunden ist Hosang Consulting zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, berechtigt. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

8.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware oder sonstigen Leistung bei Annahmeverzug geht in diesem Fall mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs oder der sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.

8.4 Für den Fall, dass Hosang Consulting Preise und/oder Leistungen des Kunden in einem Webauftritt des Kunden gestaltet bzw. implementiert, hat der Kunde unverzüglich den Webauftritt zu prüfen und etwaige fehlerhafte Preise oder Leistungsbeschreibungen zu korrigieren. Dies erfolgt immer auf dem Schriftweg per Mail.

8.5 Hosang Consulting behält sich das Recht vor, die vom Kunden bestellten Gegenstände gegen andere von vergleichbarer Art und Güte oder besserer Qualität auszutauschen und diese anderen Gegenstände zu liefern.

8.6 Das Austauschrecht nach 10.5 gilt insbesondere, wenn Lieferanten von Hosang Consulting die bestellten Gegenstände nicht mehr produzieren bzw. liefern können.

8.7 Sofern die von Hosang Consulting nach den Ziffern 10.5 und 10.6 angebotenen bzw. gelieferten Austauschgegenstände teurer sind als die ursprünglich vom Kunden bestellten Gegenstände, hat der Kunde das Recht die Erfüllung des Vertrages durch die Austauschgegenstände abzulehnen. In diesem Fall sind beide Parteien berechtigt vom Kaufvertrag zurück zu treten.

8.8 Die Lieferung der vom Kunden bestellten Gegenstände steht unter dem Selbstbelieferungsvorbehalt von Hosang Consulting. Sollten die Gegenstände für Hosang Consulting zu den marktüblichen Konditionen nicht mehr bei ihren Vorlieferanten zu erwerben sein, wird Hosang Consulting von der Lieferung frei und kann die Bestellung stornieren.

8.9 Kunde ist zur mindestens täglichen Datensicherung verpflichtet. Vor Wartungsarbeiten und sonstigen Maßnahmen, wie Updates oder Releasewechsel sind ebenfalls Datensicherungen vom Kunden durchzuführen.

8.10 Kunde trägt das Risiko, insbesondere von Fehlfunktionen oder Leistungsbeeinträchtigungen, wenn dieser nach Ablauf der Gewährleistung keinen Softwarepflegevertrag mit Hosang Consulting abschließt.

8.11 Hosang Consulting wird dem Kunden Dokumentationen in elektronischer Form auf ihrer Webseite zu seinen Produkten zur Verfügung stellen. Zur Bereitstellung von Produktinformationen in Papierform ist Hosang Consulting nicht verpflichtet.

8.12 Produktinstallationen oder Einweisungen in den Gebrauch der Hosang Consulting-Produkte sind kostenpflichtig und bedürfen eines separaten Vertrages, wie beispielsweise eines Dienstleistungsvertrages für Schulungen, Installationen von Software oder eines Softwarepflege- bzw. Wartungsvertrages.

8.13 Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Buchführung und zur monatlichen Prüfungen der Kassenabrechnungen durch einen besonders qualifizierten Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. Auffälligkeiten sind Hosang Consulting unverzüglich zu melden.

8.14 Kunde verpflichtet sich Mietgegenstände zu der vertraglich vereinbarten Zeit, am Erfüllungsort, ohne Mängel die über die vertraglich oder gewöhnlich vorausgesetzte Abnutzung des Mietgegenstandes hinausgehen, zurück zu geben.

8.15 Kunde darf für die Mietgegenstände nur von Hosang Consulting autorisierte hard- und Software nutzen.

8.16 Kunde hat die Hardwarewartungs- und Softwarepflege-Hinweise von Hosang Consulting zu befolgen.

  1. GEWÄHRLEISTUNG

 9.1 Die nachfolgenden Regelungen sollen keine über das gesetzliche Maß hinausgehenden Ansprüche des Kunden begründen, sondern diese in gesetzlich zulässiger Weise einschränken.

9.2 Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel an der Leistung der Hosang Consulting ab dem Zeitpunkt der Möglichkeit der Kenntnisnahme unverzüglich schriftlich zu rügen.

9.3 In Anwesenheit des Kunden durchgeführte Leistungen sind von diesem unverzüglich im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung zu rügen.

9.4 Voraussetzung für Gewährleistungsrechte des Kunden ist dessen unverzügliche und ordnungsgemäße Erfüllung aller Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

9.5 Mehr- oder Minderlieferungen oder Mängel sind vom Kunden der Hosang Consulting unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kunde hat auch etwaige Schäden der Hosang Consulting unverzüglich anzuzeigen und Schadensminderungsmaßnahmen zu ergreifen.

9.6 Unterlässt der Kunde die unverzügliche Mängelanzeige, Schadensanzeige oder zumutbare Schadensminderungsmaßnahmen werden diese Pflichtverletzungen nach Art und Umfang als Mitschuld und Minderung auf einen Anspruch des Kunden angerechnet.

9.7 Die Mängelanzeige soll den Mangel so genau wie möglich beschreiben und den Fehler reproduzierbar machen. Mindestangaben sind die Gegenstandsbezeichnung mit Gerätenummer, die Fehlermeldung des Gerätes selbst, die Mängelursache, die Auswirkungen des Mangels, Häufigkeit des Auftretens des Mangels, der Zeitraum des Vorhandenseins des Mangels, die Umweltfaktoren (Wärme, Kälte oder Feuchtigkeit), unterbrechungsfreie Stromversorgung, Alter des Gerätes und Zeitpunkt und Art der letzten Wartung. Mögliche Bedienungsfehler oder vorgenommene Einstellungsänderungen, ausgehend von der Werkseinstellung.

9.8 Gewährleistungsansprüche, für andere Gegenstände als Miete, können nur innerhalb von 12 Monaten nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.

9.9 Durchgeführte Mängelbeseitigungen sind auf Wunsch der Hosang Consulting vom Kunden förmlich abzunehmen.

9.10 Ohne Abnahme werden Mängelbeseitigungen von Hosang Consulting nach 5 Werktagen ohne erneute Mängelmitteilung des Kunden von diesem als abgenommen anerkannt.

9.11 Eine Mängelbeseitigung von Hosang Consulting gilt insbesondere dann als abgenommen, wenn diese länger als zwei Wochen ohne Mängelanzeige genutzt wird oder vom Kunden hätte genutzt werden können.

9.12 Hosang Consulting gewährleistet dem Kunden nicht, dass der Leistungsgegenstand frei von Rechten Dritter ist, es sei denn sie sichert diese Eigenschaft schriftlich zu.

9.13 Bei Mängeln an einer Kaufsache hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache.

9.14 Die im Rahmen einer Nacherfüllung ausgetauschten Teile einer Sache fallen in das Eigentum von Hosang Consulting zurück und sind unverzüglich vom Kunden zurückzugeben.

9.15 Unberechtigte oder irreführende Mängelanzeigen, die der Kunde grob fahrlässig oder gar vorsätzlich abgegeben hat, verpflichten den Kunden zum Ersatz aller Aufwendungen, Hosang Consulting durch die unberechtigte Mängelanzeige entstanden sind.

9.16 Erweist sich eine Beseitigung eines Mangels für Hosang Consulting als nicht möglich oder steht der Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Nutzungsbeeinträchtigung, hat Hosang Consulting zur Erfüllung des Gewährleistungsrechts des Kunden das Recht, eine Ausweichlösung (Workaround) zu entwickeln und die Nachbesserung hierauf zu beschränken.

9.17 Ist der mangelhafte Gegenstand eine Software, so kann die Nacherfüllung auch durch zur Verfügungstellung eines Download, Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder eines Workaround erfolgen.

9.18 Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist Hosang Consulting unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

9.19 Hosang Consulting übernimmt keine Gewährleistung bei einem Verstoß gegen Vertragsvereinbarungen des Kunden, nicht autorisierte Änderungen des Leistungsgegenstandes oder wenn der Mangel auf betriebsbedingte Abnutzung bzw. normalen Verschleiß oder auf fahrlässiges Verhalten wie z.B. unsachgemäßen Gebrauch oder Bedienungsfehler des Kunden zurückzuführen ist.

9.20 Kunde ist zur Datensicherung verpflichtet. Hosang Consulting übernimmt keine Gewährleistung für einen Datenverlust des Kunden der nicht entstanden wäre, wenn Kunde zumindest eine tägliche Datensicherung durchgeführt oder entsprechende Leistungsangebote von Hosang Consulting beauftragt hätte. Ebenso ist eine Gewährleistung der Hosang Consulting ausgeschlossen, wenn Kunde u.a. vor Maßnahmen der Konfigurationsänderung, Reparatur, Wartung oder Pflege keine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

9.21 Änderungen oder Erweiterungen an dem Kauf- oder Mietgegenstand, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Gewährleistung von Hosang Consulting entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich ist.

9.22 Hosang Consulting steht nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

9.23 Hosang Consulting übernimmt keine Gewährleistung für Schäden oder sonstige Beeinträchtigungen des Kunden, etwa durch Gesetzesänderungen, Änderung von Verwaltungsvorschriften oder Änderung der Prüfpraxis der Finanzämter oder Wirtschaftsprüfer, die durch regelmäßige Updates durch den Abschluss eines gültigen Softwarepflegevertrages oder anderer üblicher Wartungsverträge mit Hosang Consulting nicht aufgetreten wären.

9.24 Durch Wartungs- oder Pflegevereinbarungen verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung nicht.

9.25 Kunde ist im Rahmen der Gewährleistung verpflichtet, die Gegenstände der Gewährleistung unverzüglich an Hosang Consulting zurück zu senden.

9.26 Auf Wunsch von Hosang Consulting soll der Kunde den Gegenstand am Erfüllungsort zur Verfügung zu stellen.

  1. HAFTUNG

10.1 Für Schäden, die dem Kunden durch Hosang Consulting entstehen, haftet Hosang Consulting dem Kunden gemäß den nachfolgenden Regelungen abschließend.

 10.2 Hosang Consulting haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit seitens Hosang Consulting verursacht wurden. Hosang Consulting haftet im Falle von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.3 In allen anderen Fällen haftet Hosang Consulting abschließend nur bei Verstoß gegen eine wesentliche Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die wesentlich für die Erfüllung der ordnungsgemäßen Leistung aus dem Vertrag als solches sind und auf deren Einhaltung sich der Kunde regelmäßig verlassen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz vorhersehbarer, gewöhnlich auftretender Schäden begrenzt.

10.4 In Fällen, in denen die Haftung von Hosang Consulting durch die vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für ihre Erfüllungsgehilfen, Mitarbeiter oder gesetzlichen Vertreter.

  1. LIZENZ, RECHTE AM ARBEITSERGEBNIS

11.1 Hosang Consulting überlässt dem Kunden seine Lizenzen und diesbezügliche Softwareprodukte nur auf Zeit. Sofern keine Zeit im Vertrag bestimmt ist, beträgt die Rechteeinräumung ein Jahr.

11.2 Nur wenn im Vertrag ausdrücklich und schriftlich geregelt ist, dass es sich um eine Kauflizenz handelt, erwirbt der Kunde die Rechte eines Käufers an der Software mit der Massgabe, dass das einfache Nutzungsrecht nach 11.3.ff. nicht widerruflich und die Lizenz übertragbar ist. Hierzu wird auf die Regelungen der 11.3 ff. und 14.2 ff. verwiesen.

11.3 Sämtliche, über ein einfaches Nutzungsrecht an der Software hinausgehende Verwendungen, sind seitens der Hosang Consulting schriftlich und individualvertraglich zustimmungspflichtig. Kunde hat ohne die Zustimmung der Hosang Consulting kein Recht, lizenzierte Software zu bearbeiten oder modifizieren, abgeleitete Werke der lizenzierten Software zu erstellen oder die gewährten Rechte, ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Hosang Consulting als Reseller weiter zu lizenzieren.

11.4 Die Nutzung der dem Kunden überlassenen Software ist auf Betriebsstandorte des Kunden oder dessen Franchisenehmer beschränkt. Die Nutzung der Lizenz mittels Serviceprovider oder sonstigen Dritten ist ausgeschlossen. Die Lizenznutzung ist auf den Gebrauch der Software durch den Kunden und seinen Mitarbeitern beschränkt. Die Nutzung der Software durch Dritte ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde mit einem Dritten („Service Provider“) einen Vertrag über die Erbringung von Datenverarbeitungsleistungen für den Kunden abschließen möchte und der Service Provider beabsichtigt, die Produkte an Standorten des Service Providers zwecks Leistungserbringung gegenüber dem Kunden zu installieren und zu nutzen, bedarf diese Lizenznutzung der Zustimmung von Hosang Consulting.

 11.5 Die Inhaberrechte an der lizenzierten Software, insbesondere alle Urheberrechte, Patente, Markenrechte, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnisse und andere Eigentumsrechte, bleiben auch im Fall von Bearbeitungen weiterhin Eigentum der Hosang Consulting.

11.6 Soweit der Kunde für seine besonderen Bedürfnisse eine kundenspezifische Anpassung oder Bearbeitung der Hosang Consulting-Software wünscht, wird Hosang Consulting diese auf der Basis der vertraglichen Vereinbarungen erbringen. Die vorstehenden Rechte der Hosang Consulting an ihrer Software bleiben von kundenspezifischen Anpassungen der Hosang Consulting-Software unberührt. Hosang Consulting räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an der Softwareanpassung ein.

11.7 Hosang Consulting hat das Recht kundenspezifische Softwareanpassungen oder Weiterentwicklungen in seine Standard-Software zu übernehmen.

11.8 Durch die Beauftragung von Dienst- oder Werkleistungen durch Hosang Consulting wird dem Kunde kein geistiges Eigentum und insbesondere kein Urheberrecht an der Hosang Consulting Software oder sonstigen urheberrechtlich bzw. durch gewerbliche Schutzrechte geschützten Gegenständen übertragen. Kunde ist verpflichtet die für den Betrieb der Software erforderlichen Lizenzen zu erwerben.

 11.9 Kunde erhält generell nur ein einfaches Nutzungsrecht an der vertraglich vereinbarten Dienstleistung und den Arbeitsergebnissen. Von dem einfachen Nutzungsrecht an der Dienstleistung bleibt die Verpflichtung zum Erwerb der erforderlichen Hosang Consulting-Lizenzen unberührt.

11.10 Der Erwerb von geistigem Eigentum des Kunden aufgrund der Bestellung von Werk- oder Dienstleistungen zur Programmierung von Individualsoftware wird von Hosang Consulting abgelehnt.

11.11 Soweit Hosang Consulting-Produkte Softwarecodes Dritter enthalten gilt, dass der Softwarecode des Dritten, sofern nicht abweichend in der Dokumentation geregelt, nur zusammen mit dem Produkt benutzt werden darf.

11.12 Soweit Hosang Consulting-Produkte Softwarecodes Dritter enthalten gilt, dass die Dokumentationen und Lizenzbedingungen bezüglich Softwarecodes Dritter vorrangig gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Hosang Consulting gelten.

11.13 Hosang Consulting liefert dem Kunden unter Umständen kostenfrei Produkte von Dritten. Solche Produkte werden rechtlich getrennt von Hosang Consulting Produkten geliefert und unterstehen ausschließlich den Lizenzbedingungen des Rechteinhabers. Hosang Consulting übernimmt keine Gewährleistung für Mängel und Schäden von unentgeltlichen Produkten Dritter.

11.14 Die Nutzung der Hosang Consulting-Produkte und sonstigen Leistungen, insbesondere der Apps, ist auf den vereinbarten und von Hosang Consulting im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorausgesetzen Zweck begrenzt.

  1. ÜBERTRAGUNG DER LIZENZ

12.1 Eine Übertragung ist grundsätzlich möglich, die Kosten für einen Transfer werden weiter verechnet.

12.1.2 Ein Transfer zu einem neuen Hoster wird pauschal mit 1200 CHF verrechnet. Dafür werden alle Daten & Backup & Abschluss Erstellt

 

  1. ALLGEMEINE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung dieser Bedingungen wird durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

13.2 Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Hosang Consulting an Dritte übertragen.

13.3 Hosang Consulting kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht unverzüglich, gilt die Änderung als genehmigt.

13.4 Den Volltext der geänderten AGB kann Hosang Consulting über die Mitteilung eines Hyperlink bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet unter Hervorhebung der Änderungen abrufbar ist.

13.5 Hosang Consulting hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmen zu bedienen.

13.6 Der Hosang Consulting ist jederzeit berechtigt zu den üblichen Geschäftszeiten des Kunden Kontroll- und Auditbesuche beim Kunden und seinen Niederlassungen vorzunehmen. Im Rahmen der Kontrollen hat Hosang Consulting insbesondere das Recht die Anzahl der vorhandenen Lizenzen zu überprüfen. Zur Überprüfung darf der Hosang Consulting auch einen elektronischen Programm-Scan zur Zählung der installierten Lizenzen und Systemumgebungen (u.a. der Prozessoreinheiten) sowie Anzahl der Nutzer einsetzen. Eine Zutrittsverweigerung berechtigt Hosang Consulting zur fristlosen Kündigung aller Verträge mit dem Kunden und die Nutzungsuntersagung der von Hosang Consulting erworbenen Lizenzen.

13.7 Kunde räumt der Hosang Consulting das Recht ein diesen als Referenz zu benennen und diese Referenz auch in Medien wie dem Internet zu veröffentlichen.

13.8 Sollte eine Regelung dieses Vertrages in deutscher Sprache in einem Konflikt zu der Übersetzung in englischer Sprache stehen, so soll die deutsche Version vorrangig gegenüber der englischen Version gelten.

  1. VERÖFFENTLICHTE INHALTE

14.1 Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen. 14.2 Kunde ist dazu verpflichtet, Hosang Consulting unverzüglich über Beanstandungen schriftlich zu unterrichten, insbesondere solche wie Abmahnungen oder Rechtsverfolgungen durch Behörden und vor Gerichte.

14.3 Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.

14.4 Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Hosang Consulting ist berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Hosang Consulting ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überprüfen.

14.5 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung ist Hosang Consulting berechtigt den Zugriff zu sperren.

14.6 Soweit Hosang Consulting entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden.

14.7 Hosang Consulting ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch Hosang Consulting findet nicht statt; hierfür ist vielmehr der Kunde selbst verantwortlich.

14.8 Hosang Consulting lehnt die Übermittlung von Daten durch Datenträger ab. Übermittelte Datenträger jeder Art – insbesondere Papier, USB-Sticks oder Festplatten usw. werden Eigentum von Hosang Consulting.

  1. LÖSCHUNG, SPERRUNG, NUTZUNGSUNTERSAGUNG

15.1 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann Hosang Consulting den Account des Kunden und alle hierin gespeicherten Daten löschen. Der Kunde erklärt sich bereits jetzt mit der Löschung dieser Daten einverstanden.

15.2 Während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses ist es Hosang Consulting gestattet, den Hosang Consulting-Account des Kunden einschließlich des Zugriffs auf Inhalte des Kunden zu sperren, Inhalte zu löschen und ein Nutzungsverbot der Hosang Consulting-Leistungen auszusprechen.

15.3 Hosang Consulting hat auch das Recht, im Falle von Nutzungsüberschreitung des Datenvolumens, eine entsprechende Reduzierung des Volumens durch die Löschung von Daten herbeizuführen.

15.4 Sofern der Kunde Datenlöschungen verhindern möchte, muss dieser mit Hosang Consulting entsprechende Verträge, insbesondere unter Berücksichtigung der geltenden Rechte oder anderer Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten schließen.

 Stand Dezember 2021

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